AGB

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Camp-Rottura GbR (im Folgenden: „Betreiberin“) betreibt den Campingplatz in Kircheib.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die jeweils gültige Zelt- und Campingplatzordnung sowie die Preisliste gelten für das Nutzungsverhältnis zwischen den Gästen des Campingplatzes Kircheib (imFolgenden: „Nutzer“) und der Betreiberin.

§2 Ankunft und Anmeldung

2.1. Die Anreise ist ab 14.00 Uhr möglich.

Eine Anmeldung an der Rezeption ist nicht erforderlich. Sie erhalten nach erfolgter Zahlung eine Bestätigung, die Sie bitte sichtbar am Fahrzeug anbringen. Die Platzleitung ist berechtigt, die Vermietung von Reisemobil-Stellplätzen abzulehnen, sofern dringende betriebliche Erwägungen vorliegen.

§3 Datenverarbeitung

3.1. Die Betreiberin erhebt und speichert die für die zu erbringenden Dienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Daten der Nutzer und nutzt sie ausschließlich für ihre Zwecke. Die Nutzer erteilen durch Bestätigung der Reservierung ihre schriftliche Einwilligung zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch das vorhandene EDV-System.

3.2. Die Nutzer können die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Widerruf werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht für die Abgeltung von Verpflichtungen, die aus der Nutzung der Campingplätze entstanden sind, erforderlich sind.

§4 Elektrizität und Gas

4.1. Jedem Standplatz steht ein Stromanschluss mit einer Steckdose zur Verfügung.

4.2. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Nutzer, die als Verbraucher alle gesetzlichen Vorschriften beachten und einhalten. Elektrische Kabel als Zuführung zu den Wohnwagen und Zelten müssen den allgemeinen technischen Vorschriften entsprechen.

4.3. Die Stromentnahme ist nicht für Heiz- und Kochzwecke oder das Laden von Elektrofahrzeugen gestattet.

4.4. Für Schäden durch Überspannung haften die Nutzer.

4.5. Die Gasheizungen und -anlagen in den Wohnwagen/Reisemobilen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind von den Nutzern in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Die Nutzer erklären mit der Unterschrift der Anmeldung, dass für ihren Wohnwagen/ihr Reisemobil eine gültige Gasprüfung vorliegt. Alle zwei Jahre sowie nach Bedarf ist der Betreiberin ein Prüfungsnachweis vorzulegen.

§5 Allgemeine Nutzungsregeln

5.1. Die Nutzer des Campingplatzes Kircheib haben sich so zu verhalten, dass das Eigentum der Betreiberin oder das Eigentum Dritter nicht beschädigt werden sowie die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die der anderen Gäste nicht beeinträchtigt wird.

5.2. Den Anweisungen der Platzleitung ist in jedem Fall Folge zu leisten.

5.3. Nutzer, die gegen diese AGB, die Zelt- und Campingplatzordnung oder die Entgeltordnung verstoßen sowie den Anordnungen der Platzleitung nicht Folge leisten, können zeitweise oder auf Dauer von der Nutzung des Campingplatzes ausgeschlossen werden.

5.4. Eine Kostenrückerstattung erfolgt bei einem Platzverweis nicht.

5.5. In Notfällen (Unfälle, Krankheiten und dergleichen) ist die Platzleitung oder der Sicherheitsdienst zu benachrichtigen.

5.6. Der Standplatz ist von den Nutzern vor ihrer endgültigen Abreise vollständig zu räumen und in Ordnung zu bringen. Der Standplatz muss bis 11.00 Uhr am Abreisetag geräumt sein.

5.7. Die Mitnahme von Katzen und Hunden auf den Campingplätzen ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Platzteilen nach entsprechender Anmeldung erlaubt. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.

5.8. Soweit ein mitgebrachtes Tier eine Belästigung anderer Nutzer darstellt, kann die Platzleitung die Entfernung des Tieres vom Campingplatz verlangen, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt wurde. Die Minderung des Mietzinses aus diesem Grund ist nicht zulässig.

§6 Benutzungsentgelt

6.1. Die Nutzung des Campingplatzes ist entgeltpflichtig.

6.2. Es gilt die aktuelle Preisliste der Betreiberin.

6.3. Preiserhöhungen und Änderungen der Saisonzeiten bleiben der Betreiberin vorbehalten. Bereits erfolgte Buchungsbestätigungen bleiben davon unberührt.

§7 Haftung der Betreiberin

7.1. Auf Schadensersatz für Personen, Sach- oder Vermögensschäden, die den Nutzern bei der Nutzung des Campingplatzes entstehen, haftet die Betreiberin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.2. Für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertsachen der Nutzer wird keine Haftung übernommen.

7.3. Die Betreiberin haftet gegenüber den Nutzern nicht für Schäden, die auf einer missbräuchlichen Nutzung des Campingplatzes durch die Nutzer beruhen.

§8 Rücktritt / Stornierung durch den Gast

8.1. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages zusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z. B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen. Der Vermieter räumt dem Gast jedoch ein Rücktrittsrecht ein mit der Maßgabe, dass im Falle des Rücktritts (der im Interesse des Gastes unbedingt schriftlich erfolgen sollte) vom Vermieter unabhängig vom Zeitpunkt der Absage in jedem Stornierungsfall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von pauschal 50,00 € mit Ihrer Anzahlung verrechnet wird. Die darüber hinaus anfallende Stornogebühr beträgt: bis 6 Wochen vor Anreise 0 % des Mietpreises, danach 50 % des Mietpreises. Der Vermieter wird sich nach Kräften bemühen, die Mietfläche anderweitig zu vermitteln. Für die Tage, an denen dies gelingt, werden dem Gast keine Stornogebühren berechnet. Gerne dürfen Sie sich dazu ca. 1 Woche nach "Abreisetermin" bei uns

melden, um dieses zu überprüfen.

8.2. Die unter 8.1 genannten Rücktrittskosten gelten auch im Falle eines Fernbleibens ohne vorherige Bekanntgabe ( NoShow ).

8.3. Dem Gast ist es im Falle der Geltendmachung Rücktrittskosten oder Bearbeitungsentgelte gestattet, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle ist der Gast nur zur Zahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

§9 Ärzte und Krankentransportunternehmen

9.1. Ein Verzeichnis über die Ärzte und Krankentransportunternehmen hängt am Platz aus.

§10 Salvatorische Klausel

10.1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Entgeltordnung treten am 01.03.2024 in Kraft.

 

Camp-Rottura GbR

Hauptstr. 51 A

57635 Kircheib